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Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten tritt die Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 26. Februar 1987 (Amtsbl. S. 249), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. November 1996 (Amtsbl. S. 1313), außer Kraft.