Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Regelungen des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen über die Telefongespräche (§ 24) und andere Formen der Telekommunikation (§ 27) gelten…
Die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen über die Durchsuchung (§ 64), die Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelkonsum (§ 65) und die…
Die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen über die Durchsuchung (§ 64), die Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelkonsum (§ 65) und die…
Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 3 und 4 sowie Absatz 4 gelten für Telefongespräche entsprechend.
Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 gelten für Telefongespräche entsprechend.
§ 28 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.