Art 7 Abs. 1 JüdMilSeelsVtrDie Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen leisten Seelsorge auch an Soldaten und Soldatinnen, die nicht dem jüdischen Glauben angehören, sofern diese dies…
§ 36 SGGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Der Soldat hat einen Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. Die Teilnahme am Gottesdienst ist freiwillig.
§ 13 Abs. 2 BwVollzOVerordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendarrest und Disziplinararrest durch Behörden der Bundeswehr
Dem Soldaten ist Gelegenheit zu geben, am Gottesdienst und an anderen religiösen Veranstaltungen seines Bekenntnisses innerhalb der militärischen Anlage oder…
Präambel JüdMilSeelsVtrIn dem Bestreben, die freie religiöse Betätigung für jüdische Soldaten und Soldatinnen zu gewährleisten und die Ausübung der Seelsorge in der Bundeswehr um den…
Art 6 JüdMilSeelsVtrDie jüdischen Soldaten und Soldatinnen werden in die jüdischen Gemeinden vor Ort eingebunden. Das Errichten von jüdischen Militärgemeinden ist nicht vorgesehen.