Art 5 JüdMilSeelsVtrDen Soldaten und Soldatinnen ist im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten Gelegenheit zu geben, sich am religiösen jüdischen Leben zu beteiligen.
Präambel JüdMilSeelsVtrIn dem Bestreben, die freie religiöse Betätigung für jüdische Soldaten und Soldatinnen zu gewährleisten und die Ausübung der Seelsorge in der Bundeswehr um den…
Art 1 JüdMilSeelsVtrFür die Bundeswehr wird eine ständige jüdische Militärseelsorge eingerichtet.
(XXXX) JüdMilSeelsVtrSchlussprotokoll
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass zur Gewährleistung einer Grundbetreuung der jüdischen Soldatinnen und Soldaten im In- und Ausland zehn…
Art 20 Nr. 3 JüdMilSeelsVtrauf Antrag des Militärbundesrabbiners, wenn die Verwendung der Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen im Dienst eines Landesverbandes oder einer jüdischen…