JüdVermG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Gesetz Nr. 553 über die Regelung der Rechtsverhältnisse von sequestrierten jüdischen Vermögen Vom 20. Dezember 1956
Die in Durchführung dieses Gesetzes erfolgenden Rechtsveränderungen sind von Steuern [1] und Verwaltungsabgaben befreit.