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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Dienstkleidung des Justizvollzugsdienstes und der Justizwachtmeister (Justizdienstkleidungsverordnung – JusDKlVO) vom 15. Oktober 1997 (SächsGVBl. S. 586), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 24. Oktober 2003 (SächsGVBl. S. 623, 625), außer Kraft. Dresden, den 21. Juni 2013 Der Staatsminister der Justiz und für Europa Dr. Jürgen Martens
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