Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Dienstkleidung des Justizvollzugsdienstes und der Justizwachtmeister (Justizdienstkleidungsverordnung – JusDKlVO) vom 15. Oktober 1997 (SächsGVBl. S. 586) wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1 werden die Worte „Polizeibeamtinnen und“ gestrichen und die Angabe „vom 12. August 1993 (SächsGVBl. S. 840)“ durch die Angabe „vom 20. Oktober 1998 (SächsGVBl. 1999 S. 2)“ ersetzt.
In § 2 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b wird die Angabe „zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. April 1995 (SächsGVBl. S. 153)“ durch die Angabe „die zuletzt durch Verordnung vom 22. Dezember 1997 (SächsGVBl. 1998 S. 5) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
In § 3 Abs. 2 wird die Angabe „DM“ durch das Wort „Euro“ ersetzt.
In § 8 wird das Wort „Einkommensteuergesetz“ durch die Worte „des Einkommensteuergesetzes“ ersetzt und nach der Angabe „(BGBl. I S. 821)“ die Angabe „ , das zuletzt durch Artikel 106 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785, 2806) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.