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Die Vorschlagslisten für die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen oder Richter in Landwirtschaftssachen der Amtsgerichte und der Oberlandesgerichte sind von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen aufzustellen.
Vorschlagslisten nach Maßgabe dieses Gesetzes sind den Präsidentinnen oder Präsidenten der Oberlandesgerichte mindestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen ehrenamtlichen Richterinnen oder Richter für jedes Gericht getrennt vorzulegen.
Sind die Vorgeschlagenen Verpächter oder Pächter, so ist dies in den Vorschlagslisten zu vermerken.
Die ehrenamtlichen Richterinnen oder Richter sollen jeweils nur für ein Gericht vorgeschlagen werden.
Die Länder bestimmen, wie die Vorschlagsliste aufzustellen ist. Die Liste ist dem Präsidenten des Oberlandesgerichts mindestens drei Monate vor Ablauf der…
Die Vorschlagslisten für die Berufung der landwirtschaftlichen Beisitzer der Amtsgerichte und der Oberlandesgerichte (Landwirtschaftsrichter und…
Die Vorschlagslisten für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Amtsgerichten als Landwirtschaftsgerichten und beim Saarländischen Oberlandesgericht…
Für die Kammern und Senate für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts werden die Vorschlaglisten für ehrenamtliche…
Die ehrenamtlichen Richter werden den Vorschlagslisten entnommen, die die Vorstände der Steuerberaterkammern der Landesjustizverwaltung einreichen. Die…
Für die Kammern und Senate für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts werden die Vorschlagslisten für ehrenamtliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.