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Als weitere Auslagen werden erhoben: 1.die Beträge, die bei der Umwechslung von Zahlungsmitteln nach § 13 Absatz 2 Satz 2 des Hinterlegungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 192) in der jeweils geltenden Fassung oder bei der Besorgung von Geschäften nach § 16 des Hinterlegungsgesetzes Nordrhein-Westfalen an Banken oder an andere Stellen zu zahlen sind,
die Dokumentenpauschale nach der Nummer 9000 des Kostenverzeichnisses gemäß Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 des Gerichtskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154) in der jeweils geltenden Fassung für Kopien und Ausdrucke, die anzufertigen sind, weil ein Antrag auf Annahme nicht in der erforderlichen Anzahl von Stücken vorgelegt worden ist.
Aufwendungen für weitere Ausfertigungen, Abschriften und Auszüge, die auf besonderen Antrag erteilt werden; für die Berechnung der als Auslagen zu erhebenden…
eine Dokumentenpauschale für die Aufnahme von Anträgen, für Mitteilungen an die Parteien sowie für Ausfertigungen und Ablichtungen von Protokollen und…
Die Kosten für die Heranziehung sachverständiger Personen oder Stellen gelten als Auslagen im Sinne des § 10 des Gebührengesetzes für das Land…
In Hinterlegungssachen werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den Bestimmungen des Teils 4 Kapitel 2 und 4 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 26.…
In Hinterlegungssachen gelten für die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) ergänzend zu § 124 die Bestimmungen dieses Kapitels und das…
In Justizverwaltungsangelegenheiten erheben die Justizbehörden des Landes Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem Justizverwaltungskostengesetz vom 23. Juli…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.