Gesetze
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Gesetzliche und gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel gehen in das Eigentum des Landes über.
Andere Zahlungsmittel werden unverändert aufbewahrt. Sie können mit Zustimmung der Beteiligten in gesetzliche oder gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel umgewechselt werden. Der Reinerlös geht in das Eigentum des Landes über.
Zahlungsmittel in Mark der Deutschen Demokratischen Republik sind nur anzusetzen, soweit sie weiterhin gesetzliche Zahlungsmittel sind.
Andere Zahlungsmittel werden unverändert aufbewahrt. Sie können mit Zustimmung der Beteiligten in gesetzliche oder gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel…
Andere Zahlungsmittel werden unverändert aufbewahrt. Sie können mit Zustimmung der Beteiligten in gesetzliche oder gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel…
Geld in Form gesetzlicher oder gesetzlich zugelassener Zahlungsmittel (Geldhinterlegung) oder
Finanzmittel, die in der Zahlungsabwicklung mit dem endgültigen Kostenträger oder mit einer anderen Institution, die unmittelbar mit dem endgültigen…
Das verbleibende Aufkommen steht dem Land zur Verfügung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.