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Für die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung eines Bergwerkseigentums sowie eines unbeweglichen Bergwerksanteils gelten die besonderen Vorschriften der §§ 65 bis 70.
Für die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung eines Bergwerkseigentums, eines unbeweglichen Bergwerksanteils... gelten die besonderen Vorschriften der…
Die Vorschriften der §§ 172 bis 184 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung gelten mit den Änderungen, die sich aus dem ersten und…
Auf die Zwangsversteigerung eines Bergwerkes oder eines Bergwerksanteils nach den §§ 159, 161, 162, 234, 235 g des Allgemeinen Berggesetzes finden die…
Auf die freiwillige gerichtliche Versteigerung eines Bergwerkseigentums, eines unbeweglichen Bergwerksanteils sowie einer selbständigen Kohlenabbaugerechtigkeit…
Die Vorschriften der §§ 172 bis 184 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung gelten mit den Änderungen, die sich aus den §§ 60 bis 70…
Dem Antrag auf Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung ist eine bergamtlich, gerichtlich oder notariell beglaubigte Abschrift der Verleihungsurkunde des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.