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Verordnung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen der Landesjustizverwaltung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Vom 24. Juni 2008
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.