Verordnung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen der Landesjustizverwaltung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Vom 24. Juni 2008
Die Aufgaben und Befugnisse, die der Landesjustizverwaltung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zustehen, werden auf den Präsidenten oder die Präsidentin des Landgerichts in Saarbrücken übertragen.
§ 1 JVwAufgÜbV SL 2008
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