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Die der Landesjustizverwaltung nach Teil 2,[5] Teil 3 [6] und Teil 6 [7] des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) zustehenden Aufgaben und Befugnisse, einschließlich der Entgegennahme von Mitteilungen, Anzeigen, Erklärungen und Nachweisen, werden der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes übertragen.