§ 1 Nr. 1 PreisV 1/82Zweite Preisfreigabeverordnung (PR Nr. 1/82)
Vorschriften, die auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplanes - Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung - vom 29. Oktober 1936…
Schlußformel KAEAnODer Reichskommissar für die Preisbildung
§ 3 Abs. 1 PreisGÜbergangsgesetz über Preisbildung und Preisüberwachung
Anordnungen nach § 2 Abs. 2a erläßt der Direktor für Wirtschaft. Ist der Direktor einer anderen Verwaltung sachlich zuständig, so erfolgt die Anordnung auf…
Schlußformel A/KAEAusführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung
Der Reichskommissar für die Preisbildung