Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk.
Die Situationsaufgabe wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt. Der Meisterprüfungsausschuss wählt für die Situationsaufgabe vier der folgenden Arbeiten aus, die nicht Bestandteil des Meisterprüfungsprojekts waren. Dabei hat er mindestens drei der Arbeiten nach Nummer 1 Buchstabe a bis k sowie höchstens eine der Arbeiten nach Nummer 2 Buchstabe a oder Buchstabe b auszuwählen:
Fehler und Störungen an folgenden Systemen feststellen und beheben:
Bordnetzsystemen,
Beleuchtungssystemen,
hydraulisch oder pneumatisch gesteuerten Systemen sowie Betätigungseinrichtungen,
Fahrzeugsicherheitssystemen,
Bremssystemen,
Lenkungssystemen,
Komfortsystemen,
Hochvoltsystemen,
Assistenzsystemen,
Niedervoltsystemen in Fahrzeugen oder
Photovoltaiksystemen in Fahrzeugen,
Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen dem Prüfling sechs Stunden zur Verfügung.
Jede der nach Absatz 2 Satz 2 ausgewählten und durchgeführten Arbeiten wird gesondert bewertet. Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe entspricht dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der ausgeführten Arbeiten nach Absatz 2.
Der Meisterprüfungsausschuss legt eine Situationsaufgabe fest, die zu keinem der im Meisterprüfungsprojekt ausgewählten Systeme Bezug hat. Für diese…
Die Situationsaufgabe wird nach Maßgabe der Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung festgelegt. Als Bestandteil der Situationsaufgabe hat der…
Als Situationsaufgabe sind die folgenden Arbeiten durchzuführen:
eine Profilarbeit mit Wiederkehr und Totlauf herstellen,
Die Situationsaufgabe wird nach Maßgabe der Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung festgelegt und gliedert sich in folgende Prüfungsleistungen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.