§ 4 Abs. 4 SKSGGesetz Nr. 2107 zum Klimaschutz im Saarland (Saarländisches Klimaschutzgesetz - SKSG) Vom 12. Juli 2023
Subjektive Rechte und sonstige klagbare Rechtspositionen werden durch oder aufgrund dieses Gesetzes nicht begründet.
§ 2 Abs. 6 SGleiGSoldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
Dieses Gesetz ist im Spannungs- oder Verteidigungsfall mit Ausnahme von § 17 nicht anwendbar.
§ 2 Abs. 1 FuAGGesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
Dieses Gesetz gilt nicht für Die §§ 32 und 37 Absatz 1 Nummer 14 sind auch auf Funkanlagen und Geräte im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 und 3 anzuwenden sowie auf…
§ 1 Abs. 2 MeAnlGGesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse an Meliorationsanlagen
Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden, soweit Anlagen oder Anlagenteile über oder in öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen, einschließlich der zu den…
§ 3 Abs. 3 NRW-33180Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen
Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden durch oder auf Grund dieses Gesetzes nicht begründet.