Gesetze
Gesetz wird geladen …
Als wesentlicher Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Bundes soll die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen im Saarland bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen im Jahr 1990 gesenkt werden. Bis zum Jahr 2045 soll die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Die Minderungsbeiträge aus dem europäischen System für den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten finden dabei entsprechende Berücksichtigung.
Die Landesregierung schlägt im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes nach § 12 Absatz 2 bis spätestens zum 31. Dezember 2028 ein weiteres quantitatives Zwischenziel für das Jahr 2040 vor, das geeignet ist, das Ziel bis 2045 zu erreichen, und legt dieses dem Landtag zur Entscheidung vor.
Die negativen Auswirkungen des Klimawandels sollen durch handlungsfeldspezifische und auf die jeweilige Region abgestimmte Anpassungsmaßnahmen begrenzt werden.
Subjektive Rechte und sonstige klagbare Rechtspositionen werden durch oder aufgrund dieses Gesetzes nicht begründet.