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Der Beitragsindex errechnet sich nach den Absätzen 2 und 3. Dabei sind die Bruttobeiträge die gebuchten oder die verdienten Bruttobeiträge; maßgebend ist jeweils der höhere Betrag.
Es werden die im letzten Geschäftsjahr ausgewiesenen Bruttobeiträge einschließlich Nebenleistungen aus selbst abgeschlossenem und in Rückdeckung übernommenem Versicherungsgeschäft (gesamtes Versicherungsgeschäft) zusammengerechnet. Hiervon sind die auf die Beiträge entfallenden Steuern und Gebühren sowie die im letzten Geschäftsjahr stornierten Beiträge abzuziehen. Von dem verbleibenden Betrag werden bis zum Betrag von 61,3 Millionen Euro 18 Prozent, von dem darüber hinausgehenden Betrag 16 Prozent ermittelt. Die ermittelten Teilbeträge werden addiert.
Das Zwischenergebnis aus Absatz 2 Satz 4 ist mit dem Verhältnissatz zu vervielfachen, der sich für das gesamte Versicherungsgeschäft aus dem Verhältnis der Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung in den letzten drei Geschäftsjahren zu den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle in den letzten drei Geschäftsjahren ergibt. Der Verhältnissatz ist mit mindestens 0,5 anzusetzen.
Der Beitragsindex errechnet sich anhand des jeweils höheren Betrags der gebuchten (wie nachstehend berechnet) oder der verdienten Bruttoprämien oder -beiträge.…
0,3 Prozent des Risikokapitals aus dem gesamten Versicherungsgeschäft, brutto, vervielfacht mit dem Verhältnissatz, der sich im letzten Geschäftsjahr für das…
die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie 2009/138/EG in Verbindung mit der jüngsten Veröffentlichung der angepassten Beträge im Amtsblatt der…
Die in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe a des Versicherungsaufsichtsgesetzes genannten Eigenmittel und zusätzliche Eigenmittel gemäß § 16 Absatz 2…
Die Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft an den versicherungstechnischen Rückstellungen umfassen die Beträge, um die sich die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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