Anlage 4 PFAVVerordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 414, S. 208 - 211)
§ 19 Abs. 4 KapAusstVSolvabilitätsnachweis
Für Unternehmen unter Landesaufsicht ist Absatz 3 einschließlich der in der Anlage abgedruckten Formulare in der bis zum 16. Dezember 2024 geltenden Fassung…
§ 2 Abs. 5 VersWerkVO NRWVerordnung zu den Grundsätzen der Versicherungsaufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen
Mit dem Jahresabschluß sind der Aufsichtsbehörde eine Berechnung der Solvabilitätsspanne vorzulegen und die Eigenmittel nachzuweisen.
Anlage 9 SVWOWahlordnung für die Sozialversicherung
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 188)
Anhang SokaSiG2Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 61 v. 7.9.2017, S. 277)