Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa
Gesetze

Gesetz wird geladen …
KapErhStG§8Abs1DV — Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer | Junoda