§ 8 KVGGesetz über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise
-
§ 8 FEhrPensAnOAnordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene
-
§ 7 Abs. 2 KapErhStGAnteilsrechte an ausländischen Gesellschaften
(weggefallen)