§ 41 Abs. 1 Nr. b) UErgGGesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen
wenn sie am 8. Mai 1945 gegenüber den in § 14 des Umstellungsgesetzes bezeichneten Rechtsträgern bestanden.
§ 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UmwRGGesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG
nach § 3 dieses Gesetzes in der Fassung vom 28. Februar 2010,
§ 28 UmstGDrittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens
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§ 28 UErgGGesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen
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