Anlage 1 KAPrüfbV
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2791 – 2793; bezüglich einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben (kaufmännische Rundung). PositionBerichtsjahr (1)Vorjahr (2)(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen (2)Daten zur Vermögenslage (3)Daten zur Ertragslage (4)Ergänzende Angaben _____________
Investmentaktiengesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1)
Investmentkommanditgesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1)
Wurden Altersvorsorgeverträge abgeschlossen oder Mindestzahlungszusagen abgegeben (§ 25 Absatz 5 KAGB): ja (= 0) / nein (= 1)
Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB
Eigenmittel gemäß § 25 KAGB
Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
Bruttobetrag der Kursreserven
Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften)1
Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
Bruttobetrag der Kursreserven
Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften)
Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und auf andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und auf andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
Provisionsergebnis (Erträge und Aufwendungen)
Vergütung für die Verwaltung von Sondervermögen
Vergütung für individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB
Vereinnahmte Entgelte für Beratungsleistungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Nummer 3 KAGB in Bezug auf die aa)Portfolioverwaltung von Sondervermögenbb)durch andere erbrachte individuelle Vermögensverwaltung
Provisionen für den Vertrieb von Investmentanteilen
Rückvergütungen nach § 101 Absatz 2 Nummer 4 Alt. 1, ggf. in Verbindung mit § 120 Absatz 4 Satz 2, §§ 148 und 158 Satz 2 KAGB3
Sonstige Provisionserträge
Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Vergütung für die durch andere erbrachte individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB
Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Entgelte für Beratungsleistungen in Bezug auf die aa)Portfolioverwaltung von Sondervermögenbb)individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB
Für die Vermittlung von Investmentanteilen, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden, für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Provisionen3
Sonstige Provisionsaufwendungen
Provisionsergebnis (Saldo)
Zinsergebnis
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Zinsergebnis (Saldo)
Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft
Bewertungsergebnis Wertpapiere nach strengem Niederstwertprinzip
Allgemeiner Verwaltungsaufwand
Personalaufwand
Andere Verwaltungsaufwendungen
Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Verlustvortrag aus dem Vorjahr
Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen
Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen
Entnahmen aus Genussrechtskapital
Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals
Abweichungen im Sinne des § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
Von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)
Von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)
Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB)
Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 5)
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 6)
Nachrangige Vermögensgegenstände
Nachrangige Forderungen an Kreditinstitute
Nachrangige Forderungen an Kunden
Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände