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Zulassungszahl ist die Zahl der je Vergabetermin von der einzelnen Hochschule höchstens aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber in einem Studiengang.
Der Festsetzung der Zulassungszahl liegt die jährliche Aufnahmekapazität zugrunde. Bei Studiengängen, für die während eines Jahres Bewerberinnen und Bewerber an mehreren Vergabeterminen aufgenommen werden, wird die jährliche Aufnahmekapazität auf die einzelnen Vergabetermine aufgeteilt.
Der Festsetzung der Zulassungszahl liegt die jährliche Aufnahmekapazität zugrunde. Bei Studiengängen, für die während eines Jahres Bewerberinnen und Bewerber an…
1Für die Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die in das Zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind, sind Zulassungszahlen nach Artikel 12 Absatz 1…
Zur Sicherung der Qualität von Lehre und Forschung kann die Zahl der Bewerber für einen Studiengang, die höchstens aufgenommen werden müssen (Zulassungszahl),…
Die Zahl der an einer Hochschule in ein höheres Fachsemester aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber (Zulassungszahl) wird auf den Unterschied zwischen der…
Die Zulassungszahlen werden nach § 10 Abs. 2 Hochschulzulassungsgesetz NW 1993 festgesetzt.
Der Festsetzung der Zulassungszahlen nach § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 geht die Überprüfung voraus, ob im Rahmen der verfügbaren Mittel die Möglichkeiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.