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Das Berechnungsergebnis für den Studiengang Zahnmedizin ist anhand der klinischen Behandlungseinheiten der Lehreinheit Zahnmedizin zu überprüfen. Als Grenzwert für die jährliche Aufnahmekapazität ist 0,67 klinische Behandlungseinheiten für die Zahnerhaltungs- und Zahnersatzkunde je Studentin oder Student anzusetzen.
Weichen die Berechnungsergebnisse nach Absatz 1 und nach dem Zweiten Abschnitt unter Berücksichtigung der Überprüfung nach § 14 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3, 5 und 7 und Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 voneinander ab, so ist der Festsetzung der Zulassungszahl der niedrigste Wert zugrunde zu legen. Vierter Abschnitt Ausnahmetatbestände
Das Berechnungsergebnis für den Studiengang Zahnmedizin ist anhand der klinischen Behandlungseinheiten der Lehreinheit Zahnmedizin zu überprüfen. Als Grenzwert…
Liegt das Berechnungsergebnis nach den Absätzen 1 und 2 niedriger als das des Abschnitts 2 unter Berücksichtigung der Überprüfung nach § 11 Absatz 2 Satz 2…
Soweit die Fortsetzung des Studiums nach dem vorklinischen Teil nicht gewährleistet werden kann, ist die Differenz zwischen der nach Absatz 1 festgesetzten…
Das nach Abschnitt 2 berechnete Ergebnis ist zur Festsetzung der Zulassungszahlen anhand der weiteren, in den Absätzen 2 und 3 aufgeführten…
Gibt es in den Studiengängen Lehramt an Oberschulen, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an beruflichen Schulen Abweichungen zwischen den Berechnungsergebnissen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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