Gesetzgeltende Fassung
Sachgebiet
Geld-, Kredit- und Versicherungswesen§ 2 KARBV
Begriffsbestimmungen
Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände · Abschnitt 1