§ 35 Abs. 2 EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Zur Durchführung des Monitoring und zur Erhebung der ergänzenden Informationen gelten die Befugnisse nach § 69 entsprechend.
§ 22 Abs. 2 LadSchlGGesetz über den Ladenschluss
Auf die Befugnisse und Obliegenheiten der in Absatz 1 genannten Behörden finden die Vorschriften des § 139b der Gewerbeordnung entsprechend Anwendung.
§ 62 Abs. 3 EnFGGesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen
Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bundesnetzagentur nach diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind die Bestimmungen…
§ 46 Abs. 4 StromPBGGesetz zur Einführung einer Strompreisbremse
Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Prüfbehörde nach diesem Gesetz und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind die Bestimmungen des…
Art. 78 Abs. 4 Buchst. c 32024L1788RICHTLINIE (EU) 2024/1788 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anforderung der für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben maßgeblichen Informationen bei den Erdgas- und Wasserstoffunternehmen, einschließlich Begründungen für…