§ 5 KAV
Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen
(1)
Abschlagszahlungen auf Konzessionsabgaben sind nur für abgelaufene Zeitabschnitte zulässig. Eine Verzinsung findet außer im Fall des Verzuges nicht statt.
(2)
Vorauszahlungen dürfen nicht geleistet werden.