KCanG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 KCanGAllgemeines Werbe- und SponsoringverbotGesetz zum Umgang mit Konsumcannabis · Kapitel 2 § 5§ 7 Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten.