Anlage KerAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 1181 -1186) Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen1. – 18. Monat19. – 36. Monat12341Anfertigen und Umsetzen von Entwürfen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) 22Aufbereiten von keramischen Massen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) 23Herstellen und Fertigstellen von Rohlingen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) 8 74Herstellen von Suspensionen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) 25Bearbeiten und Gestalten von keramischen Oberflächen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) 7 86Trocknen und Brennen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) 4 47Produktkontrolle und Qualitätssicherung an Halb- und Fertigwaren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) 2 2
Skizzen und Werkzeichnungen, insbesondere unter Berücksichtigung technologischer Berechnungen, anfertigen und anwenden
Modelle und Muster anfertigen
Rohstoffe und Massen auswählen, Rohstoff- und Massenberechnungen durchführen
Masserohstoffe zerkleinern, abwiegen und mischen
Masserücklauf aufarbeiten
keramische Massen lagern
Massen homogenisieren und einteilen
Rohlinge formen und anfertigen
Rohlinge zur Weiterverarbeitung lagern
Rohlinge nacharbeiten
Rohlinge zuschneiden, anpassen, verbinden und verputzen
Rohstoffe auswählen und Versätze berechnen
Rohstoffe zerkleinern, abwiegen und mischen
Glasuren, Engoben und Farben aufbereiten
Techniken der Oberflächenbearbeitung anwenden
Oberflächen gestalten, Glasuren und Dekore entwickeln und ausführen
Rohlinge bis zum gewünschten Feuchtigkeitsgrad trocknen und lagern
Trocknungsvorgänge überwachen
Brennöfen bedienen und Brennvorgänge überwachen
Material-, Aufbereitungs-, Formgebungs- und Trocknungsfehler erkennen, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
Brenn- und Oberflächenfehler erkennen, Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den WahlqualifikationenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen1. – 18. Monat19. – 36. Monat12341Freidrehen und Abdrehen von Formen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) 24 242Formen, Aufbauen und Modellieren von Baukeramiken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) 24 243Entwerfen und Umsetzen von Dekoren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) 24 244Halbmaschinelle Formgebungsverfahren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4) 12 125Henkeln und Garnieren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 5) 12 126Herstellen von Modellen und Formen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 6) 12 12
Masse vorbereiten, insbesondere durch Schlagen und Walken
Masse portionieren
Drehmasse zentrieren, aufbrechen, bodenlegen und hochziehen
Grundformen maßgenau in gleichmäßiger Wanddicke drehen
lederharte Formlinge auf der Scheibe zentrieren, fixieren und abdrehen
Entwurfs- und Arbeitszeichnungen nach eigenen Ideen und Kundenwünschen unter Berücksichtigung gestalterischer und technischer Möglichkeiten anfertigen
große Formen drehen
komplexe Formen drehen
Deckelformen drehen und anpassen
Ränder und Tüllen formen
Masseblätter mittels Blätterstock, Plattenwalze und Strangpresse herstellen
Formteile mit Masseblatt unter Berücksichtigung von Materialeigenschaften und Funktionalität formen und ausformen
Profile aus Massestrang mit Schablonen ziehen, zuschneiden und weiterverarbeiten
Formteile mit Masseblatt aufbauen und überschlagen
Schablonen herstellen
Formteile, insbesondere Schüsselkacheln, freidrehen
freigedrehte Formteile entsprechend dem Verwendungszweck weiterverarbeiten und zu Baukeramiken montieren
Entwurfs- und Arbeitszeichnungen nach eigenen Ideen und Kundenwünschen sowie unter Berücksichtigung gestalterischer und technischer Möglichkeiten anfertigen
Anschauungsmodelle anfertigen
geometrische Formteile aufbauen
figürliche Formteile und Reliefs modellieren
vorgegebene Dekore auf Roh- und Schrühware übertragen
Engoben, Glasuren und Farben unter Verwendung von Klebe- und Malmitteln einstellen
Roh- und Schrühware, insbesondere durch Tauchen, Begießen und Spritzen, engobieren und glasieren
Farben, Engoben und Glasuren in unterschiedlichen Techniken, insbesondere mit Pinsel und Malhorn, auftragen
Roh- und Schrühware bemalen
Pausen und Schablonen herstellen und zur Dekoration einsetzen
Abdecktechniken anwenden
Dekorentwürfe nach eigenen Ideen und nach Kundenwunsch unter Beachtung gestalterischer und dekortechnischer Möglichkeiten anfertigen
Dekorwerkzeuge, insbesondere Stempel, anfertigen
plastische Dekore frei modellieren, auflegen und garnieren
Dekorationen eindrücken, stempeln und ritzen
Rohlinge, insbesondere durch Schneiden und Ausstechen, dekorieren
Formgebungsverfahren produktorientiert unterscheiden und auswählen
Massen unter Berücksichtigung des Formgebungsverfahrens vorbereiten
Rohlinge formen durch Ein- und Überdrehen oder Hohl- und Vollguss oder Pressen
Werkzeuge auswählen, Maschinen, Formen und Schablonen unter Berücksichtigung der geforderten Scherbendicke einrichten
Rohlinge nachbearbeiten
Masse durch Kneten, Walken und Rollen vorbereiten
Masse einteilen
Henkel für Grundformen unter Beachtung von Funktion und Ästhetik ziehen und ansetzen
Henkel für große und komplexe Formen unter Beachtung von Funktion und Ästhetik ziehen und ansetzen
Henkel und Formteile frei formen und angarnieren
Henkel und Formteile nacharbeiten
Modelle aus unterschiedlichen Materialien, insbesondere Ton und Gips, unter Berücksichtigung von Schwindungen herstellen
Hilfsmittel zur Oberflächenbehandlung auswählen und handhaben
ein- und mehrteilige Arbeitsformen entsprechend den Formgebungsverfahren herstellen
Funktionsfähigkeit von Einrichtungen und Arbeitsformen überprüfen
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen1. – 18. Monat19. – 36. Monat12341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) 2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln4Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5) 2 26Handhaben, Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 6) 2 27Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 7) 2 48Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 8) 3 59Kundenorientierung, Produktverkauf, unternehmerisches Denken und Handeln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 9) 6 8
Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebs erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebs, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebs beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten und sichern
Werk- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte auswählen und bereitstellen
Materialien und Hilfsstoffe ermitteln, zusammenstellen, auswählen, bereitstellen und lagern
Material- und Zeitbedarf ermitteln
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
Aufgaben im Team planen und durchführen, kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen
Werkzeuge handhaben, pflegen und instand halten
Werkzeuge und Maschinen hinsichtlich Funktion und Einsatz auswählen
Maschinen und Einrichtungen bedienen und pflegen
Störungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen
Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
Informationen beschaffen und bewerten, insbesondere für den eigenen Qualifikationsbereich
betriebliche Daten erfassen, bearbeiten und sichern, Datenschutz beachten
Richtlinien und Normen anwenden
technische Unterlagen und Fertigungsvorschriften anwenden
Sachverhalte darstellen; englische Fachbegriffe anwenden
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
Zwischen- und Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren
Ursachen von Fehlern und Qualitätsabweichungen feststellen, dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
Kundengespräche führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln von Kunden berücksichtigen
Erzeugnisse präsentieren, Verkaufsgespräche führen und Produkte verkaufen
Maßnahmen und Mittel der betrieblichen Werbung anwenden
Formen der Rechnungslegung anwenden
Kundenwünsche ermitteln und Kunden hinsichtlich Realisierung und Gestaltung beraten
Arbeitsaufträge dokumentieren und kundenorientiert durchführen
Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten, insbesondere Maßnahmen zur Behebung ergreifen, Kunden informieren
betriebliche Werbekonzepte entwickeln und umsetzen
Produkte, insbesondere unter Beachtung der Marktentwicklung, gestalten
Angebote nach betrieblichen Vorgaben unter Berücksichtigung von Materialkosten, Zeitaufwand und Personalbedarf erstellen, Angebote unterbreiten
Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen
rechtliche und finanzielle Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens erläutern, Rechtsformen unterscheiden