KFAG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 KFAGFinanzkraftmesszahlGesetz Nr. 1157 - Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG Vom 12. Juli 1983 § 9§ 11 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDie Finanzkraftmesszahl einer Gemeinde setzt sich zusammen aus der Steuerkraftmesszahl (§ 11) und der Schlüsselzuweisung A.