Gesetz Nr. 1157 - Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG Vom 12. Juli 1983
Die Sonderschlüsselmasse (§ 7 Nr. 1) wird nach dem jeweils geltenden Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf die Gemeinden als Sonderschlüsselzuweisungen verteilt.
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