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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
der Ausbildungsbetrieb:
Stellung, Rechtsform und Struktur,
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Qualitätsmanagement;
Geschäfts- und Leistungsprozess:
betriebliche Organisation,
Beschaffung,
Dienstleistungen;
Information, Kommunikation und Kooperation:
Informations- und Kommunikationssysteme,
Arbeitsorganisation,
Teamarbeit und Kooperation,
kundenorientierte Kommunikation;
Marketing und Verkauf:
Märkte, Zielgruppen,
Verkauf;
kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
betriebliches Rechnungswesen,
Kosten- und Leistungsrechnung,
Controlling,
Finanzierung;
Personalwirtschaft;
Vermarktung von Veranstaltungen:
Veranstaltungsmarkt,
veranstaltungsbezogenes Marketing,
kundenorientierte Leistungsangebote;
Methoden des Projektmanagements;
Planung und Organisation von Veranstaltungen:
Veranstaltungskonzeption,
Rahmenbedingungen,
Veranstaltungsfinanzierung und -budgetierung;
Durchführung von Veranstaltungen:
Vorphase, Aufbau,
Veranstaltungsbeginn,
Programmablauf,
Veranstaltungsende;
Nachbereitung von Veranstaltungen:
Erfolgskontrolle und Dokumentation,
finanzielle Abwicklung;
Veranstaltungstechnik:
Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten,
Einsatz von Veranstaltungstechnik;
rechtliche Rahmenbedingungen;
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben.
für den Veranstaltungskaufmann/für die Veranstaltungskauffrau gemäß § 16 Nr. 7 bis 14.
Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau
Leistungsangebot und Verkauf,
Veranstaltungsmarkt und Zielgruppen,
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.