§ 16 KflDiAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
der Ausbildungsbetrieb:
Stellung, Rechtsform und Struktur,
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Qualitätsmanagement;
Geschäfts- und Leistungsprozess:
betriebliche Organisation,
Beschaffung,
Dienstleistungen;
Information, Kommunikation und Kooperation:
Informations- und Kommunikationssysteme,
Arbeitsorganisation,
Teamarbeit und Kooperation,
kundenorientierte Kommunikation;
Marketing und Verkauf:
Märkte, Zielgruppen,
Verkauf;
kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
betriebliches Rechnungswesen,
Kosten- und Leistungsrechnung,
Controlling,
Finanzierung;
Personalwirtschaft;
Vermarktung von Veranstaltungen:
Veranstaltungsmarkt,
veranstaltungsbezogenes Marketing,
kundenorientierte Leistungsangebote;
Methoden des Projektmanagements;
Planung und Organisation von Veranstaltungen:
Veranstaltungskonzeption,
Rahmenbedingungen,
Veranstaltungsfinanzierung und -budgetierung;
Durchführung von Veranstaltungen:
Vorphase, Aufbau,
Veranstaltungsbeginn,
Programmablauf,
Veranstaltungsende;
Nachbereitung von Veranstaltungen:
Erfolgskontrolle und Dokumentation,
finanzielle Abwicklung;
Veranstaltungstechnik:
Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten,
Einsatz von Veranstaltungstechnik;
rechtliche Rahmenbedingungen;
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben.