Anlage 3 KflDiAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2001, 1287 - 1296; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) - Sachliche Gliederung - Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 1Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse1231.Der Ausbildungsbetrieb (§ 16 Nr. 1) 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 16 Nr. 1.1) 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 16 Nr. 1.2) 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 16 Nr. 1.3) 1.4Umweltschutz (§ 16 Nr. 1.4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 1.5Qualitätsmanagement (§ 16 Nr. 1.5) 2.Geschäfts- und Leistungsprozess (§ 16 Nr. 2) 2.1betriebliche Organisation (§ 16 Nr. 2.1) 2.2Beschaffung (§ 16 Nr. 2.2) 2.3Dienstleistungen (§ 16 Nr. 2.3) 3.Information, Kommunikation und Kooperation (§ 16 Nr. 3) 3.1Informations- und Kommunikationssysteme (§ 16 Nr. 3.1) 3.2Arbeitsorganisation (§ 16 Nr. 3.2) 3.3Teamarbeit und Kooperation (§ 16 Nr. 3.3) 3.4kundenorientierte Kommunikation (§ 16 Nr. 3.4) 4.Marketing und Verkauf (§ 16 Nr. 4) 4.1Märkte, Zielgruppen (§ 16 Nr. 4.1) 4.2Verkauf (§ 16 Nr. 4.2) 5.kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 16 Nr. 5) 5.1betriebliches Rechnungswesen (§ 16 Nr. 5.1) 5.2Kosten- und Leistungsrechnung (§ 16 Nr. 5.2) 5.3Controlling (§ 16 Nr. 5.3) 5.4Finanzierung (§ 16 Nr. 5.4) 6.Personalwirtschaft (§ 16 Nr. 6) Abschnitt II: Berufsspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe c7.Vermarktung von Veranstaltungen (§ 16 Nr. 7) 7.1Veranstaltungsmarkt (§ 16 Nr. 7.1) 7.2veranstaltungsbezogenes Marketing (§ 16 Nr. 7.2) 7.3kundenorientierte Leistungsangebote (§ 16 Nr. 7.3) 8.Methoden des Projektmanagements (§ 16 Nr. 8) 9.Planung und Organisation von Veranstaltungen (§ 16 Nr. 9) 9.1Veranstaltungskonzeption (§ 16 Nr. 9.1) 9.2Rahmenbedingungen (§ 16 Nr. 9.2) 9.3Veranstaltungsfinanzierung und -budgetierung (§ 16 Nr. 9.3) 10.Durchführung von Veranstaltungen (§ 16 Nr. 10) 10.1Vorphase, Aufbau (§ 16 Nr. 10.1) 10.2Veranstaltungsbeginn (§ 16 Nr. 10.2) 10.3Programmablauf (§ 16 Nr. 10.3) 10.4Veranstaltungsende (§ 16 Nr. 10.4) 11.Nachbereitung von Veranstaltungen (§ 16 Nr. 11) 11.1Erfolgskontrolle und Dokumentation (§ 16 Nr. 11.1) 11.2finanzielle Abwicklung (§ 16 Nr. 11.2) 12.Veranstaltungstechnik (§ 16 Nr. 12) 12.1Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten (§ 16 Nr. 12.1) 12.2Einsatz von Veranstaltungstechnik (§ 16 Nr. 12.2) 13.rechtliche Rahmenbedingungen (§ 16 Nr. 13) 14.Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben (§ 16 Nr. 14) (noch Anlage 3)
Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
Aufbau, Struktur und Leitbild des Betriebes erläutern
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
Fachinformationen nutzen
wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Ziele, Aufgaben und Instrumente des Qualitätsmanagements anhand betrieblicher Beispiele erläutern
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beschreiben und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis darstellen
betriebliche Ablauforganisation erläutern; Informationsflüsse und Entscheidungswege berücksichtigen
interne und externe Geschäftsprozesse unterscheiden und Schnittstellen beachten
Prozess- und Erfolgskontrollen vornehmen und Korrekturmaßnahmen ergreifen
Bedarf an ergänzenden Dienstleistungen und Produkten ermitteln
Ausschreibungen vorbereiten; Angebote einholen; Informationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten
Bestellvorgänge planen; Beschaffungsmöglichkeiten und Bestellsysteme nutzen
Waren annehmen, kontrollieren und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten; Lagerung überwachen
erbrachte Dienstleistungen prüfen und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten
bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitwirken
Einflüsse von Zielgruppen und Anbietern ergänzender Dienstleistungen bei der betrieblichen Leistungsbereitstellung berücksichtigen
Leistungsbereitstellung und Vertragserfüllung überwachen, bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen einleiten
Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern
externe und interne Netze und Dienste nutzen
Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
Informationen erfassen; Daten eingeben, sichern und pflegen
unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen
rechtliche Regelungen zum Datenschutz einhalten
bürowirtschaftliche Abläufe gestalten
die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren
Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
Aufgaben im Team planen und bearbeiten
an der Teamentwicklung mitwirken; Moderationstechniken anwenden
Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
interne und externe Kooperationsprozesse gestalten
Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
Kundenkontakte nutzen und pflegen
Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten
Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden
Zufriedenheit von Kunden überprüfen; Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden
bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
Nachfragepotenzial für Dienstleistungen des Betriebes ermitteln
Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten sowie für die Vermarktung der Dienstleistungen auswerten und nutzen
bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Marketingkonzepte mitwirken; Medien einsetzen
den Betrieb zielgruppenspezifisch präsentieren
Dienstleistungen anbieten, Kunden beraten und Verträge abschließen
bei Vertragsverhandlungen mitwirken; Verkaufs- und Verhandlungstechniken einsetzen
Wechselwirkungen zwischen Kundenwünschen und -bedürfnissen sowie den betrieblichen Leistungen beachten
zum Schutz der Kunden rechtliche Vorschriften anwenden und Informationen nutzen
Vertriebsformen und -wege nutzen; bei der Erschließung von Vertriebswegen mitwirken
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
branchenspezifische Kontenpläne anwenden
Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten
Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten
Steuern, Gebühren und Beiträge voneinander unterscheiden und Steuerarten berücksichtigen
am Umsatzsteuerverfahren mitwirken
Bestands- und Erfolgskonten führen
Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern
Kosten ermitteln, erfassen und überwachen
Leistungen bewerten und verrechnen
Kalkulationen betriebsbezogen durchführen
betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden
betriebswirtschaftliche Kennzahlen für Controllingzwecke auswerten
Statistiken erstellen, zur Vorbereitung für Entscheidungen bewerten und präsentieren
unterschiedliche Finanzierungsarten und -formen bewerten
bei der Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplänen mitwirken
an der Personalplanung, der Personalbeschaffung und am Personaleinsatz mitwirken
Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bearbeiten
Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten auf die Planung des Personaleinsatzes sowie auf die Leistungserstellung berücksichtigen
an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken
bei der organisatorischen Umsetzung betrieblicher und außerbetrieblicher Fort- und Weiterbildung mitarbeiten
Entgeltarten unterscheiden und bei der Entgeltabrechnung mitwirken
Bedeutung, Aufgaben und Bereiche des branchenspezifischen Veranstaltungsmarktes in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen
wirtschaftliche Grunddaten des Marktsegmentes beschaffen und für Veranstaltungskonzepte nutzen
die regionalwirtschaftliche Bedeutung und Funktion des eigenen Marktsegmentes bewerten
branchenspezifische Veranstaltungsformen anhand typischer Merkmale unterscheiden
die Leistungen der Unternehmen im branchenspezifischen Veranstaltungsmarkt unterscheiden
Leistungen von Wirtschaftsverbänden und Fachorganisationen nutzen
Produktpolitik, Preispolitik, Distributionspolitik und Kommunikationspolitik als Marketinginstrumente für Veranstaltungen begründen
Maßnahmen der Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit umsetzen
Zielgruppen unterscheiden; an der Erstellung und Umsetzung von Marketingkonzepten für Veranstaltungen mitwirken
Möglichkeiten von Werbekooperationen und Sponsoring nutzen
Art und Form der Veranstaltung an den Bedürfnissen des Kunden ausrichten
eigene und fremde Dienstleistungen zu einem Leistungspaket bündeln und anbieten
Vertragskonditionen aushandeln und in Standardverträge aufnehmen
inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen; Projektplanungsinstrumente anwenden
Projektaufgaben sowie die Arbeit interner und externer Beteiligter koordinieren
Informations- und Kommunikationsstrukturen einrichten
Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren; Zielerreichung kontrollieren
an der Erarbeitung von Veranstaltungskonzepten mitwirken
Veranstaltungspläne, insbesondere Ablauf- und Regiepläne, erstellen
Aufgaben und Interessen der an einer Veranstaltung Beteiligten identifizieren und koordinieren
Raumangebot und -verfügbarkeit unter Berücksichtigung der Veranstaltungsziele ermitteln und eine Auswahl treffen
Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Raumangebotes auf der Basis von Hallen- und Bestuhlungsplänen bewerten und Entscheidungen treffen
Bedarf an internen und externen Personaldienstleistungen für die Veranstaltung ermitteln
veranstaltungsbezogene Personaleinsatzpläne erstellen
Fremdleistungen in das Veranstaltungskonzept integrieren, insbesondere Logistik, Catering, Technik, Gestaltung, Medien, Ver- und Entsorgung
Kosten- und Erlöspläne erstellen und überwachen
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten erschließen, insbesondere Sponsoring und Medienpartnerschaften
die Installation von Einrichtungen, Aufbauten und Dekorationen überwachen
Personal einweisen und Personaleinsatz überwachen
Veranstaltungsproben organisieren und an deren Abnahme mitwirken
Mitwirkende betreuen
Einlasskontrolle und Besucherregistrierung überwachen
Besucherbetreuung überwachen
Einhaltung des Ablaufplanes sicherstellen, bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen einleiten
Beschwerden und Reklamationen annehmen und Lösungen anbieten
bei veränderten Anforderungen erforderliche Maßnahmen veranlassen
den Abbau von Einrichtungen, Aufbauten und Dekorationen sicherstellen
an der ordnungsgemäßen Übergabe der Veranstaltungsstätte mitwirken
Sofortzahlungen an Dienstleister und Mitwirkende vorbereiten und bearbeiten
Erreichen des Veranstaltungszieles kontrollieren; Soll-Ist-Vergleiche durchführen
Ergebnisse der Veranstaltung ermitteln, auswerten, dokumentieren und präsentieren
Prozessabläufe der Leistungserbringung analysieren und Folgerungen für künftige Veranstaltungen ziehen
Nachkalkulationen durchführen
interne und externe Endabrechnungen erstellen
steuer- und abgabenrechtliche Nachbereitungen vornehmen
räumliche Gegebenheiten und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten im Hinblick auf Sicherheit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen beurteilen; Genehmigungen einholen; technische Prüfungen veranlassen
akustische Emissionsgrenzwerte berücksichtigen
vorbeugende Maßnahmen gegen Gefahren, insbesondere gegen Unfälle und Brände, veranlassen
veranstaltungsbezogenes Baurecht anwenden
technische Pläne für Veranstaltungsstätten, Beleuchtung und Beschallung lesen
Sicherstellung der Energieversorgung veranlassen
Einsatzmöglichkeiten pyrotechnischer Effekte erläutern
veranstaltungstechnische Fachbegriffe anwenden
Einsatzmöglichkeiten audiovisueller Medien berücksichtigen
veranstaltungsspezifische haftungs- und versicherungsrechtliche Regelungen beachten
veranstaltungsspezifische Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes und des Verwertungsgesellschaftengesetzes anwenden
abgaberechtliche Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes anwenden
steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere zur beschränkten Steuerpflicht, bei der Zusammenarbeit mit Künstlern und Produktionsgesellschaften beachten
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer fremden Sprache
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Veranstaltungskaufmann/ zur Veranstaltungskauffrau - Zeitliche Gliederung - 1. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
2. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
3. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.