§ 2 KfSachvGZustV SLVerordnung über die Zuständigkeit zum Vollzug des Kraftfahrsachverständigengesetzes Vom 11. Oktober 1972
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 9 SachvPrüfVVerordnung über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von Versicherungsunternehmen durch einen unabhängigen Sachverständigen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 14 WSF-KostVVerordnung über die Erstattung von Kosten, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz entstehen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 12 StrKrVerkLeistVVerordnung über Verkehrsleistungen der Eisenbahnen für die Streitkräfte
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.