§ 6 Abs. 3 KiQuTGGesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
Die Bundesregierung evaluiert die Wirksamkeit dieses Gesetzes und berichtet erstmals zwei Jahre nach dem Inkrafttreten dem Deutschen Bundestag über die…
§ 14 IFGGesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag zwei Jahre vor Außerkrafttreten über die Anwendung dieses Gesetzes. Der Deutsche Bundestag wird das…
§ 17 Abs. 1 FZulGGesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
Die Bundesregierung wird die Anwendung dieses Gesetzes spätestens nach Ablauf von fünf Jahren auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren. Die Bundesregierung…
§ 18 Abs. 1 BQFGGesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen
Auf der Grundlage der Statistik nach § 17 überprüft die Bundesregierung nach Ablauf von vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes seine Anwendung und…
§ 142 UrhGGesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Die Bundesregierung erstattet vier Jahre nach Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes dem Deutschen Bundestag Bericht über die…