Anlage II Kap III D I Abs. 2 Nr. 2 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
die Anzahl der Konten, auf denen Guthaben in Mark der Deutschen Demokratischen Republik gutgeschrieben wurden;
Art 10 Abs. 5 Nr. - WWSUVtrVertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Die Umstellung von auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik lautenden Banknoten und Münzen ist nur für Personen oder Stellen mit Wohnsitz oder Sitz in der…
§ 1 Abs. 1 UErgGGesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen
Reichsmarkguthaben, die am 8. Mai 1945 bei einer Berliner Niederlassung eines Kreditinstituts bestanden (Uraltguthaben), werden vorbehaltlich der §§ 2 und 3…
Anlage II Kap IV I Nr. 4 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Gesetz zur Feststellung von rechtswidrigen Handlungen mit Wirkung auf die Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark vom…
§ 4 Abs. 2 LA-EG-SaarGesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Umstellungsvorschriften im Sinne des § 245 Nr. 4 des Lastenausgleichsgesetzes sind die Vorschriften über die Umstellung von Reichsmark auf Deutsche Mark.