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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft. Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung wird die vierte Verordnung zur Neufestsetzung der Wertgrenze für den kleinen Bauaufwand in den öffentlich geförderten Krankenhäusern vom 3. Februar 1998 aufgehoben.