KHBauV SL 5 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 KHBauV SL 5Fünfte Verordnung zur Neufestsetzung der Wertgrenze für den kleinen Bauaufwand in den öffentlich geförderten Krankenhäusern Vom 10. Januar 2000§ 2 Die Wertgrenze nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 SKHG[1] wird auf 57.000 Euro festgesetzt.§ 2