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Dem Sondervermögen werden folgende Mittel aus dem Sondervermögen „zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie“ zugeführt: 2020: 75 Mio. Euro 2021: 35 Mio. Euro 2022: 15 Mio. Euro Hinzu kommen ab 2020 jährliche Zuführungen in Höhe von 20 Mio. Euro aus den bisherigen Ansätzen im Haushaltsplan. Darüber hinaus werden auch Mittel des Bundes gemäß dem Zukunftsprogramm Krankenhäuser zugeführt.