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Zuständige Behörde ist
zuständiges Staatsministerium im Sinne dieses Gesetzes sowie
Statistiken nach § 2 durchzuführen, soweit Rechtsvorschriften die Zuständigkeit nicht anders regeln,
(weggefallen)
Zuständige Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind die zuständigen Behörden der Länder, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Länder benennen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.