§ 11 SächsKHGSächsisches Krankenhausgesetz
Investitionskosten von Krankenhäusern werden nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und den Vorschriften dieses Abschnittes gefördert. Die Grundsätze gemäß § 1…
§ 9 Abs. 1 KHGFördertatbestände
Die Länder fördern auf Antrag des Krankenhausträgers Investitionskosten, die entstehen insbesondere
§ 14a Abs. 5 Nr. 3 Buchst. b KHGKrankenhauszukunftsfonds
die in Buchstabe a genannten Haushaltsmittel um den Betrag der von dem Land nach Nummer 2 zu tragenden Kosten zu erhöhen,
§ 17 Abs. 4 Nr. 5 KHGGrundsätze für die Pflegesatzregelung
Kosten, für die eine sonstige öffentliche Förderung gewährt wird;
§ 10 Abs. 1 KHGSL§30RegV SL 2006Verordnung zur Regelung des Verfahrens zur Krankenhausförderung nach § 30 Abs. 4 des Saarländischen Krankenhausgesetzes Vom 1. August 2006
Förderfähig sind die Investitionskosten, die unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze und den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit für…