Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 18a Abs. 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Vom 27. Januar 1986
Die der Landesregierung zustehende Befugnis, eine Rechtsverordnung nach § 18a Abs. 4 Halbsatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu erlassen, wird auf das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.
§ 1 KHGRVErmV SL
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