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Die Aufgaben als Kriminalhauptstellen nehmen die hierzu bestimmten Polizeipräsidien mit eigenen Kräften und Mitteln wahr. Die nach § 7 Absatz 1 des Polizeiorganisationsgesetzes örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden haben sie dabei zu unterstützen.
durch Rechtsverordnung Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstellen zu bestimmen, indem ihnen im Einzelnen zu bezeichnende Aufgaben der Strafverfolgung und der…
Die zu Kriminalhauptstellen bestimmten Polizeipräsidien unterstützen die Kreispolizeibehörden ihres Bereichs bei der Wahrnehmung von Aufgaben der…
Die Pflicht der nach § 7 Absatz 1 des Polizeiorganisationsgesetzes örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden zum ersten Angriff und zur Durchführung der…
Folgende Polizeipräsidien werden zu Kriminalhauptstellen bestimmt:
Die Kreispolizeibehörde kann die Erforschung und Verfolgung einer Straftat unter Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik auf das als…
das Polizeipräsidium Köln für den Bezirk der eigenen Kriminalhauptstelle und die Bezirke der Kriminalhauptstellen Aachen und Bonn.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.