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Die Kreispolizeibehörde kann die Erforschung und Verfolgung einer Straftat unter Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik auf das als Kriminalhauptstelle nach § 1 zuständige Polizeipräsidium mit dessen Zustimmung übertragen, wenn die Bearbeitung der Straftat des Einsatzes und der Mittel des zur Kriminalhauptstelle bestimmten Präsidiums bedarf.
Die Kreispolizeibehörde kann die Bearbeitung einer Straftat gegen die Umwelt wegen der Bedeutung der Tat oder der Stellung des Tatverdächtigen auf das zur Kriminalhauptstelle bestimmte Polizeipräsidium mit dessen Zustimmung übertragen. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 kann eine Kreispolizeibehörde mit Zustimmung des zur Kriminalhauptstelle bestimmten Polizeipräsidiums oder dieses selbst die Bearbeitung von Straftaten der Verunreinigung eines Gewässers oder der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung einschließlich anderer damit im Zusammenhang stehender Straftaten gegen die Umwelt auf die Wasserschutzpolizei des Polizeipräsidiums Duisburg mit dessen Zustimmung übertragen, soweit die Straftat beweiserhebliche Auswirkungen auf dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich hat.
durch Rechtsverordnung Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstellen zu bestimmen, indem ihnen im Einzelnen zu bezeichnende Aufgaben der Strafverfolgung und der…
Bedarf es zur Aufklärung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten nicht des Einsatzes der Kräfte und Mittel des zur Kriminalhauptstelle bestimmten…
Die Aufgaben als Kriminalhauptstellen nehmen die hierzu bestimmten Polizeipräsidien mit eigenen Kräften und Mitteln wahr. Die nach § 7 Absatz 1 des…
Die Wasserschutzpolizei ist für die Erforschung und Verfolgung von Umweltstraftaten zuständig, soweit diese in ihrem Polizeibezirk begangen werden oder ihr die…
Die Pflicht der nach § 7 Absatz 1 des Polizeiorganisationsgesetzes örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden zum ersten Angriff und zur Durchführung der…
Den Kreispolizeibehörden wird die Zuständigkeit übertragen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.