KirchenberufeV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 KirchenberufeVInkrafttretenVerordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für kirchliche Berufe § 3Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1971 in Kraft. § 3