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Dieses Gesetz tritt mit dem Tag nach der Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Die Änderung in § 7 Abs. 1 Nummer 1 ist bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2013 anzuwenden. § 6 Abs. 2 Satz 2, § 8 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 und § 8a sind nur für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen, anzuwenden.[7]