SVOrgSaarG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 41 SVOrgSaarGGesetz zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland · Siebenter Abschnitt § 40(1)Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft.(2) § 40